- Besucherinformation und -lenkung, Naturtourismus, Tourismus in Schutzgebieten
Auftraggeber:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:
Harald Geißler
Aufgabe
Die 19 bayerischen Naturparke sollen gemäß der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Söder im April 2018 durch die Errichtung von Naturparkzentren eine wesentliche Stärkung erfahren. Ziel ist die Entwicklung und Einrichtung eines bayernweiten Netzes an qualifizierten und gut erkennbaren Informationszentren, die sich zukünftig unter der gemeinsamen Dachmarke „Naturparkzentren in Bayern“ präsentieren. Als Grundlage für die Förderung der Errichtung und des Betriebs der Naturparkzentren ist ein mit den Naturparken abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich, aus dem die Förderrichtlinie abgeleitet werden kann.
BTE hat die Konzeption in Kooperation mit WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH (Nürnberg) erarbeitet.
Leistungen
- Analyse des Bestands an Besucherzentren und vergleichbarer Einrichtungen in bayerischen Naturparken, Erfassung von Kennwerten zum Betrieb und Erfolg.
- Bundes- und europaweite Recherche erfolgreicher und innovativer Lösungen zur Sicherung des Erfolgs und der Informationsziele.
- Ableitung und Abstimmung von Mindeststandards für Naturparkzentren z. B. in Bezug auf naturschutzfachliche Inhalte, Fläche, Öffnungszeiten und personelle Betreuung.
- Entwurf und Abstimmung des Prozesses der Fördermittelbeantragung.
- Definition von Ausschluss- und Mindestkriterien, Ausarbeitung eines strukturierten tabellarischen Anforderungskatalogs für die Bewertung eingereichter Förderanträge.
- Beteiligung der Vertreter aller Naturparke über drei projektbegleitende Workshops und eine Fachtagung an der ANL.
Ergebnisse
Die erarbeiteten Kriterien haben die grundsätzliche Zustimmung der Vertreter der Naturparke gefunden. Allerdings führen die hohen Anforderungen an die Angebotsqualität zu relativ hohen Kosten für Errichtung und Betrieb, die mit den bereitgestellten Fördermitteln nicht vollständig gedeckt werden.
Die Förderrichtlinie wurde im Frühjahr 2020 verabschiedet und ist seitdem Grundlage für die Förderung der Erarbeitung von Grobkonzepten (als Anlage zum Förderantrag) und für die Bewertung eingereichter Anträge.